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   BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86   

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BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86 (https://dejure.org/1988,7096)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1988 - 6 C 12.86 (https://dejure.org/1988,7096)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 6 C 12.86 (https://dejure.org/1988,7096)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung - Auslegung des Klagebegehrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86
    In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden, wenn Mängel im Verfahren vor der Kammer für Kriegsdienstverweigerung geltend gemacht werden sollen (im Anschluß an Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (NVwZ 1988, 346)).

    Hat ein nicht anwaltlich vertretener Kläger vor dem Verwaltungsgericht erkennbar seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer begehrt, so wird seine Klage nicht deshalb unzulässig, weil das Verwaltungsgericht sein Klagebegehren als auf die isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids gerichtet auslegt (im Anschluß an Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (NVwZ 1988, 346)).

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (NVwZ 1988, 346) für einen entsprechend gelagerten Fall entschieden.

  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86
    "Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 65, 287 = NVwZ 1982, 618 und BVerwGE 69, 90 = NVwZ 1984, 727) für das Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des aufgrund dieses Gesetzes tätig gewordenen Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer und des zu dieser Entscheidung ergangenen Widerspruchsbescheids der Prüfungskammer ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis, wie ein solches Bedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen lediglich unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts oder unter Verkennung der örtlichen Zuständigkeit der Prüfungskammer ergangenen Widerspruchsbescheid besteht.
  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86
    Er hat diese Grundsätze außerdem in seinem Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1988, 61) auch auf die Anfechtung von Entscheidungen des Bundesamtes für den Zivildienst angewandt, durch die (zu Unrecht) ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer als unzulässig zurückgewiesen worden ist.
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 6.86

    Nachprüfung - volle - der Entscheidung der Kammer für Kriegsdienstverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86
    Ferner hat er in seinem Urteil vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 6.86 - (Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1987, 802) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst auch dann für geboten gehalten, wenn die Kammer für Kriegsdienstverweigerung nach § 15 Abs. 1 KDVG entschieden hat, der Antragsteller sei nicht berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern ... Auch sonstige - wirkliche oder vermeintliche - Mängel des Widerspruchsverfahrens rechtfertigen nicht die Annahme, eine isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides sei im Hinblick auf § 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO zulässig ... Eine Klage, mit der lediglich die Aufhebung des ergangenen Widerspruchsbescheides beantragt worden wäre, hätte daher mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen werden müssen.
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86
    Dieses wird nunmehr das Anerkennungsbegehren des Klägers selbst zu überprüfen und darüber zu befinden haben, ob er nach dem Maßstab des § 14 Abs. 1 KDVG (vgl. dazu für Antragsteller nach neuem Recht Urteil des Senats vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1>) als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anzuerkennen ist.
  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86
    "Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 65, 287 = NVwZ 1982, 618 und BVerwGE 69, 90 = NVwZ 1984, 727) für das Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des aufgrund dieses Gesetzes tätig gewordenen Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer und des zu dieser Entscheidung ergangenen Widerspruchsbescheids der Prüfungskammer ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis, wie ein solches Bedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen lediglich unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts oder unter Verkennung der örtlichen Zuständigkeit der Prüfungskammer ergangenen Widerspruchsbescheid besteht.
  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 9. Juli 1985 - BVerwG 6 C 87.83 näher ausgeführt.
  • BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81

    Kriegsdienstverweigerer - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86
    28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - (Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 23) entschiedenen Fall davon auszugehen, daß der Kläger auch ohne ausdrückliche Protokollierung sein mit der Klage verfolgtes Anerkennungsbegehren weiter aufrechterhalten wollte und will, also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat.".
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 8.87

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Gewissensgründe - Eingehenderes

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung sowohl zu § 25 WPflG a.F. als auch zu §§ 1 ff. KDVG entschieden hat, besteht in Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis für eine "isolierte" Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen (zu ablehnenden Entscheidungen des Bundesamts für den Zivildienst vgl. z.B. Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2>, vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - <BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2> sowie vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - , jeweils mit Nachweisen, zu ablehnenden Entscheidungen der Kammer für Kriegsdienstverweigerung z.B. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - , vom 25. April 1988 - BVerwG 6 C 58.87 - sowie vom 25. Mai 1988 - BVerwG 6 C 12.86 -, jeweils mit Nachweisen).
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